Gewerbegründung für Schüler 4: Die Einkommensteuererklärung
Wer Geld verdient muss einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung erstellen. Gegenüber dem Staat seit ihr verpflichtet, alle Einnahmen anzugeben, damit das Finanzamt die zu bezahlenden Steuern berechnen kann. Immer im Dezember oder Januar schickt euch deshalb die lokale Finanzbehörde einen ganzen Wust Formulare zu, welche bis Ende Mai ausgefüllt und zurück gesendet werden müssen. Lasst euch an dieser Stelle nicht gleich entmutigen, die Sache ist einfacher als sie zunächst aussieht.
Neben dem Hauptformular interessieren uns als Gewerbetreibender vor allem die Anlage GSE und EÜR. Auf Anlage GSE gibt man die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb an. Dazu einfach gleich auf der ersten Seite oben den Namen der Firma und den Gewinn des letzten Jahres eintragen. Die restlichen Felder können frei gelassen werden, da sie für unser Kleinunternehmen nicht relevant sind. In Anlage EÜR werden die Einkünfte und Ausgaben der Firma im letzten Jahr nochmal genau eingetragen.
Zusammen mit den offiziellen Formularen müsst ihr auch eine Kopie aller Belege einreichen. Also alle Kundenrechnungen vom letzten Jahr noch einmal ausdrucken und ebenfalls in dem Umschlag packen. Wer Ausgaben verzeichnet hat sollte Kopien dieser Rechnungen, welche die Kosten belegen, ebenfalls beilegen.
Ein paar Wochen nach dem Absenden kommt dann der Steuerbescheid. Wenn die Einnahmen unterhalb aller Einkommensgrenzen liegen gibt es nichts weiter zu tun. Das Finanzamt bestätigt die Steuerschuld in Höhe von 0 Euro, Kapitel erledigt.
Steuererklärung elektronisch bearbeiten (ELSTER)
Geschrieben am 26.05.2006 von Stefan Schlichthärle | Kommentar hinzufügen | Tags: Buerokratie Gewerbegruendung
Gewerbegründung für Schüler 3: Einkommensgrenzen
Mit einem Gewerbe lässt sich legal ein schönes Taschengeld verdienen. Wenn es aber gut läuft sollte man über wichtige Einkommensgrenzen bescheid wissen. Als Schüler ist man normalerweise über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern abgesichert (Familienversicherung). Diese Art der Krankenversicherung dürfen nur Familienmitglieder in Anspruch nehmen, welche im Monat weniger als 345 Euro durch selbstständige Arbeit verdienen. Achtet also darauf, dass der Gewinn eurer Firma im Jahr 345 * 12 = 4140 Euro nicht übersteigt. Wer darüber liegt muss sich selbst krankenversichern, was nicht ganz billig ist. Zur Berechnung der monatlichen Einkünfte wird immer der Jahresverdienst durch die 12 Monate geteilt. Es ist also kein Problem, in den ersten 6 Monaten 4000 Euro zu verdienen, wenn die Firma danach "geschlossen" wird, also keine Einkünfte mehr anfallen.
Bafög - Bezieher dürfen pro Jahr noch weniger verdienen. Die Grenze liegt hier ebenfalls im Bereich von 4000 Euro.
Ab 7188 Euro Gewinn muss Einkommensteuer auf die Einnahmen gezahlt werden. Außerdem bekommen ab diesem Betrag eure Eltern kein Kindergeld mehr.
Wer mehr verdient sollte sich einen Steuerberater gönnen...
Die Einkommensgrenzen beziehen sich natürlich immer auf den Gewinn des Unternehmens. Das Unternehmen kann aber auch Kosten verursachen, wenn ihr etwas für die Firma kauft. Diese schmälern dann den Gewinn. Zur Berechnung von Gewinn und Verlust ist eine sogenannte "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" notwendig. Dafür kann die Excel - Tabelle aus Teil 1 der Serie verwendet werden. Solltet ihr Ausgaben in der EÜR verbuchen, muss ein Beleg dazu (z.b. die Rechnung) aufbewahrt werden. Die Ausgaben dürfen natürlich nur für die Firma verwendet werden.
Stand aller Einkommensgrenzen in diesem Artikel: Mai 2006. Beachtet, dass die Regelungen sich von Zeit zu Zeit ändern können.
Geschrieben am 25.05.2006 von Stefan Schlichthärle | Kommentar hinzufügen | Tags: Buerokratie Gewerbegruendung
Gewerbegründung für Schüler 2: Das Büro
Unser Gewerbe ist nun gegründet und wir haben die Erlaubnis, Geld zu verdienen. Die so erzielten Einnahmen werden am besten in Form von Rechnungen verbucht. Der Ablauf dabei kennt jeder: Ihr leistet die Arbeit --> Ihr überreicht Kunde die Rechnung --> Kunde bezahlt, Geld landet auf dem Konto. Wichtig ist, dass von jeder ausgegebenen Rechnung eine Kopie bei euch verbleibt (am besten digital), da man sie später bei der Steuererklärung braucht. Außerdem solltet ihr eine Excel-Tabelle führen, in der alle Einnahmen und Ausgaben der Firma aufgeführt sind. So hat man einen Überblick, wie viel Geld bereits eingenommen wurde. Ausgaben für die Firma können z.b. Kosten für eine Softwarelizenz sein, die ihr für einen Kundenauftrag benötigt.
Die Rechnung muss eine bestimmte Form erfüllen. Wichtig ist natürlich die Angabe, wer für was Geld kassiert. Also dem Kunden noch einmal genau auflisten, was er bekommen hat und was er dafür bezahlen muss. Mehrwertsteuer braucht ihr als Kleinunternehmer nicht zu erheben. Irgendwo auf der Rechnung müssen auch die Felder Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Lieferdatum auftauchen (gesetzlich vorgeschrieben). Und natürlich schadet es nicht, in die Fußzeile eure Bankverbindung zu packen, damit der Kunde schnell bezahlen kann.
Informationen zur Form der Rechnung findet ihr auch in diesem Merkblatt der IHK Ulm: Steuern für Existenzgründer. Es beinhaltet auch weitere nützliche Informationen zu diesem Thema.
Ein paar Wochen nach Gewerbegründung wird sich das Finanzamt schriftlich bei euch melden und um Informationen über das Gewerbe bitten. Besonders wichtig sind hierbei die Angaben zum erwarteten Gewinn und die Mehrwertsteuerregelung. Gebt euren erwarteten Gewinn nicht zu hoch an, da sonst im Extremfall gleich Steuern darauf anfallen. 0 Euro erwarteter Gewinn sind auch ok, schließlich könnt ihr nicht die Einnahmen der nächsten Monate voraussagen. Ebenfalls wichtig: Nutzt die sog. Kleinunternehmerregelung. Bei Firmen mit weniger als 17500 Euro Jahresumsatz muss man keine Mehrwertsteuer auf die eigenen Rechnungsbeträge aufschlagen. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm, da ansonsten eingezogene Mehrwertsteuer alle 3 Monate an das Finanzamt weitergeleitet werden muss.
Wahrscheinlich werden sich auch die lokale IHK und die Berufsgenossenschaft bei euch melden. Bei der IHK wird man automatisch Mitglied, achtet nur darauf, dass ihr als von der Gebühr befreites Mitglied aufgenommen werdet. Das Schreiben der Berufsgenossenschaft kann ignoriert werden, da ihr ja keine Mitarbeiter beschäftigt.
Geschrieben am 24.05.2006 von Stefan Schlichthärle | Kommentar hinzufügen | Tags: Buerokratie Gewerbegruendung
Gewerbegründung für Schüler: Erste Schritte
Geld kann man als Schüler immer gebrauchen. Aber oft lässt sich der starre Stundenplan nicht mit einem passenden Nebenjob kombinieren. Bei selbständiger Arbeit dagegen kann man sich seine Zeit frei einteilen und dann arbeiten, wenn es am besten passt. Viele schrecken aber vor den bürokratischen Hürden zurück, welchen man sich bei einer Gewerbegründung stellen muss. Bei der Gründung von sscit.de ging es mir nicht anders. Am Anfang fehlte einfach der Überblick, was alles beachtet werden muss. Mit der Zeit hab ich mich aber recht gut durchgeschlagen und möchte meine Erfahrungen nun in loser Folge hier niederschreiben, damit andere in Zukunft auf einer Seite alle wesentlichen Informationen finden können.
Dieser Erfahrungsbericht richtet sich an volljährige Schüler und Studenten, welche ein eigenes Gewerbe als legalen Nebenverdienst nutzen möchten. Dabei sind einige wesentliche Schritte zu vollziehen und gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Wichtig: Ich kann nicht für eine 100%ige Korrektheit garantieren, auch wenn ich mein Gewerbe nun seit 1 1/2 Jahren betreibe und bisher noch keine Probleme aufgrund dieses Vorgehens bekommen habe. Manche Punkte unterscheiden sich vielleicht, wenn du nicht in Baden-Württemberg lebst. Wer noch unsicher ist, der sollte sich an einen Steuerberater oder die IHK wenden, was aber natürlich mit Kosten verbunden ist.
Zuerst einmal sollte man sich kurz überlegen, was man eigentlich arbeiten möchte. Das Gewerbe muss einer bestimmten Branche zugeordnet werden können. Da im Normalfall keine Investitionen zu tätigen sind kann man auf einen umfangreichen Businessplan bzw. Finanzierungsplanungen verzichten.
Der erste wichtige Schritt ist der Gang zum Rathaus. Dort meldet man sich einfach mit dem Anliegen, ein Gewerbe gründen zu wollen. Der Sachbearbeiter hilft beim Ausfüllen des Formulars und 20 Minuten (und 20 Euro) später hat man seinen Schein. Das Formular verlangt in erster Linie eure personenbezogenen Daten und ein zwei Sätze über das Gewerbe, also mit was Geld verdient werden soll (darüber haben wir ja weiter oben schon nachgedacht).
That's it, nun kann mit dem Geld verdienen begonnen werden. In Teil 2 der Serie gehe ich auf die Sache mit den Rechnungen und die verschiedenen Institutionen ein, welche sich in den nächsten Wochen bei euch melden werden.
Geschrieben am 22.05.2006 von Stefan Schlichthärle | Kommentar hinzufügen | Tags: Buerokratie Gewerbegruendung
