Gewerbegründung für Schüler 4: Die Einkommensteuererklärung

Wer Geld verdient muss einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung erstellen. Gegenüber dem Staat seit ihr verpflichtet, alle Einnahmen anzugeben, damit das Finanzamt die zu bezahlenden Steuern berechnen kann. Immer im Dezember oder Januar schickt euch deshalb die lokale Finanzbehörde einen ganzen Wust Formulare zu, welche bis Ende Mai ausgefüllt und zurück gesendet werden müssen. Lasst euch an dieser Stelle nicht gleich entmutigen, die Sache ist einfacher als sie zunächst aussieht.

Neben dem Hauptformular interessieren uns als Gewerbetreibender vor allem die Anlage GSE und EÜR. Auf Anlage GSE gibt man die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb an. Dazu einfach gleich auf der ersten Seite oben den Namen der Firma und den Gewinn des letzten Jahres eintragen. Die restlichen Felder können frei gelassen werden, da sie für unser Kleinunternehmen nicht relevant sind. In Anlage EÜR werden die Einkünfte und Ausgaben der Firma im letzten Jahr nochmal genau eingetragen.

Zusammen mit den offiziellen Formularen müsst ihr auch eine Kopie aller Belege einreichen. Also alle Kundenrechnungen vom letzten Jahr noch einmal ausdrucken und ebenfalls in dem Umschlag packen. Wer Ausgaben verzeichnet hat sollte Kopien dieser Rechnungen, welche die Kosten belegen, ebenfalls beilegen.

Ein paar Wochen nach dem Absenden kommt dann der Steuerbescheid. Wenn die Einnahmen unterhalb aller Einkommensgrenzen liegen gibt es nichts weiter zu tun. Das Finanzamt bestätigt die Steuerschuld in Höhe von 0 Euro, Kapitel erledigt.

Steuererklärung elektronisch bearbeiten (ELSTER)

Geschrieben am 26.05.2006 von Stefan Schlichthärle | Tags: Buerokratie Gewerbegruendung

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