Gewerbegründung für Schüler 2: Das Büro
Unser Gewerbe ist nun gegründet und wir haben die Erlaubnis, Geld zu verdienen. Die so erzielten Einnahmen werden am besten in Form von Rechnungen verbucht. Der Ablauf dabei kennt jeder: Ihr leistet die Arbeit --> Ihr überreicht Kunde die Rechnung --> Kunde bezahlt, Geld landet auf dem Konto. Wichtig ist, dass von jeder ausgegebenen Rechnung eine Kopie bei euch verbleibt (am besten digital), da man sie später bei der Steuererklärung braucht. Außerdem solltet ihr eine Excel-Tabelle führen, in der alle Einnahmen und Ausgaben der Firma aufgeführt sind. So hat man einen Überblick, wie viel Geld bereits eingenommen wurde. Ausgaben für die Firma können z.b. Kosten für eine Softwarelizenz sein, die ihr für einen Kundenauftrag benötigt.
Die Rechnung muss eine bestimmte Form erfüllen. Wichtig ist natürlich die Angabe, wer für was Geld kassiert. Also dem Kunden noch einmal genau auflisten, was er bekommen hat und was er dafür bezahlen muss. Mehrwertsteuer braucht ihr als Kleinunternehmer nicht zu erheben. Irgendwo auf der Rechnung müssen auch die Felder Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Lieferdatum auftauchen (gesetzlich vorgeschrieben). Und natürlich schadet es nicht, in die Fußzeile eure Bankverbindung zu packen, damit der Kunde schnell bezahlen kann.
Informationen zur Form der Rechnung findet ihr auch in diesem Merkblatt der IHK Ulm: Steuern für Existenzgründer. Es beinhaltet auch weitere nützliche Informationen zu diesem Thema.
Ein paar Wochen nach Gewerbegründung wird sich das Finanzamt schriftlich bei euch melden und um Informationen über das Gewerbe bitten. Besonders wichtig sind hierbei die Angaben zum erwarteten Gewinn und die Mehrwertsteuerregelung. Gebt euren erwarteten Gewinn nicht zu hoch an, da sonst im Extremfall gleich Steuern darauf anfallen. 0 Euro erwarteter Gewinn sind auch ok, schließlich könnt ihr nicht die Einnahmen der nächsten Monate voraussagen. Ebenfalls wichtig: Nutzt die sog. Kleinunternehmerregelung. Bei Firmen mit weniger als 17500 Euro Jahresumsatz muss man keine Mehrwertsteuer auf die eigenen Rechnungsbeträge aufschlagen. Das vereinfacht die Buchhaltung enorm, da ansonsten eingezogene Mehrwertsteuer alle 3 Monate an das Finanzamt weitergeleitet werden muss.
Wahrscheinlich werden sich auch die lokale IHK und die Berufsgenossenschaft bei euch melden. Bei der IHK wird man automatisch Mitglied, achtet nur darauf, dass ihr als von der Gebühr befreites Mitglied aufgenommen werdet. Das Schreiben der Berufsgenossenschaft kann ignoriert werden, da ihr ja keine Mitarbeiter beschäftigt.
Geschrieben am 24.05.2006 von Stefan Schlichthärle | Tags: Buerokratie Gewerbegruendung
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